Garantiebedingungen ansehen

10 Jahre Garantie auf unsere Stahl- und Edelstahlprodukte

Wir gewähren Dir zehn Jahre Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler bei allen unseren Stahl- und Edelstahlprodukten. Die Garantie gilt auch für Sonderanfertigungen.

Beginn und Dauer

Die Garantie beginnt mit der Lieferung des Produkts und gilt für zehn Jahre.

Leistungen im Garantiefall

Bei einem anerkannten Garantiefall reparieren oder ersetzen wir das betroffene Produkt kostenlos. Unico entscheidet, welche dieser beiden Leistungen erbracht wird. Die notwendigen Transportkosten für Reparatur oder Ersatz übernehmen wir ebenfalls.

Was ist ausgeschlossen?

Nicht von der Garantie abgedeckt sind normale Abnutzung, die natürliche Entwicklung der Rostpatina sowie Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, Pflege oder Montage entstehen.

Garantie bei Weiterverkauf

Die Garantie bleibt auch bei einem Weiterverkauf des Produkts bestehen, sofern der ursprüngliche Kaufbeleg vorliegt. Massgeblich bleibt das ursprüngliche Lieferdatum; durch den Weiterverkauf beginnt keine neue Garantiefrist.

So meldest Du einen Garantiefall

Sende Deine Meldung an sales@unico-swiss.ch. Füge bitte den Kaufbeleg, eine Beschreibung des Fehlers und aussagekräftige Fotos bei. Wir prüfen Deine Meldung und stimmen die weiteren Schritte mit Dir ab.

Gesetzliche Mängelrechte

Diese Garantie ist eine zusätzliche Leistung. Deine gesetzlichen Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.